2. Themenabend 2026 – „Schweiz/Österreich“


2. Themenabend 2026
~ Österreich / Schweiz ~
am 23. April 2026
Liebe Mitglieder, Gäste und Freunde der Kasinogesellschaft Kalkar/Uedem,
unser nächsten Themenabend auf unserer kulinarischen Reise 2026 steht vor der Tür.
Wir freuen uns, Euch den 2. Themenabend unter dem Motto „Österreich / Schweiz“ zu präsentieren.
„Ob Skifahren in Tirol, Kaffeehauskultur in Wien oder Schokolade und Berge in der Schweiz – Österreich und die Schweiz verbinden höchste Lebensqualität mit einer reichen kulturellen und kulinarischen Tradition im Herzen Europas.“
Mit diesem Gedanken möchten wir euch am 23. April 2026 ab 18:30 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr) zum Themenabend ~Österreich / Schweiz~ im Kasino Kalkar begrüßen.
Unser Team hat sich ein spannendes und abwechslungsreiches Alpenland-Menü überlegt, bei dem, so glauben wir, wenig Wünsche offenbleiben.
Erlebt mit uns den Geschmack Steirischer Vogerlsalat mit Kürbiskernöl; oder darf es etwas Klassisches wie das Cordon Bleu oder Züricher Geschnetzeltes sein? Dazu servieren wir in gewohnter Form, passende Vorspeisen und Beilagen wie Käsespätzle oder Berner Rösti, und das Dessert mit dem typischen Kaiserschmarrn bietet euch Thematisch einen gelungenen Abschluss.
Unser Service-Team serviert euch hierzu gerne die passenden Getränke. Lasst Euch diesen besonderen Themenabend nicht entgehen, und meldet Euch bis zum 17.04.2026 unter dem QR-Code auf dem Plakat oder über den nachfolgenden Link an.
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei der Anmeldung sind Gäste vollumfänglich zu Benennen, eine bloße Angabe der Anzahl von Gästen ist nicht mehr statthaft.
Bei Bestätigung Ihrer/Eurer Teilnahme am Themenabend handelt es sich um eine verbindliche Reservierung für bestimmte Speisen, zu einem festen Preis und zu einer konkreten Zeit (siehe hierzu Angaben gem. Flyer).
Bei nicht Absage Ihrer/Eurer Teilnahme behalten wir es uns vor, zumindest, den Einkaufspreis inkl. Betreuungsausschuss-Abgaben für die vereinbarten Speisen Ihnen/Euch gegenüber geltend zu machen (siehe hierzu auch Urteil des Landesgerichtes Kiel, Az.: 8 S 160/97).
Eine Absage hat spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu erfolgen, sodass ggf. Gäste von der Warteliste „nachrutschen“ können.
Wir freuen uns auf eure Anmeldung und Besuch.
Ihr Team Kasino
Wie immer gilt:
