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5. Themenabend 2026 – „Balkan“ am 24.09.2026

September 24 @ 18:00 - 22:00

 

 

5. Themenabend 2026 – „Balkan“ am 24.09.2026

Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde des Kasino Kalkar,

wenn sich die Aromen des Balkans entfalten, laden wir Euch zu einer genussvollen Reise durch herzliche Gastfreundschaft, würzige Spezialitäten und die lebendige Vielfalt einer einzigartigen kulinarischen Kultur, im Rahmen des Themenabends „Balkan“, ein.

Lasst Euch von unserem Küchenteam verwöhnen und erlebt ein Buffet, das die Herzen höherschlagen lässt.

„Gde se dobro jede, tu se rado dolazi“ (Serbisch)
„Wo gut gegessen wird, kommt man gerne hin.“

Mit diesem Gedanken möchten wir Euch am 24. September 2026 ab 18:30 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr) zum Themenabend ~Balkan~ im Kasino Kalkar begrüßen.

Erlebt mit uns den Geschmack von Belolucena (eingelegte Paprika), Moussaka, Stifado oder auch Klassiker wie Souvlaki-Grillspieße? Dazu servieren wir in gewohnter Form, passende Beilagen wie Djuvic-Reis, Bulgur oder Gemüsepuffer, und das Dessert, wie z.B. Baklava mit Pistazieneins oder bosnische Apfelcreme bietet euch Thematisch einen gelungenen Abschluss.

Unser Service-Team serviert euch hierzu gerne die passenden Getränke. Lasst Euch diesen besonderen Themenabend nicht entgehen, und meldet Euch bis zum 19. September 2026 unter dem QR-Code auf dem Plakat oder über den nachfolgenden Link an.

Wir freuen uns auf Euren Besuch.

Euer Team Kasino

 

 

Rechtliche Hinweise:

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei der Anmeldung sind Gäste vollumfänglich zu Benennen, eine bloße Angabe der Anzahl von Gästen ist nicht mehr statthaft.

Bei Bestätigung Ihrer/Eurer Teilnahme am Themenabend handelt es sich um eine verbindliche Reservierung für bestimmte Speisen, zu einem festen Preis und zu einer konkreten Zeit (siehe hierzu Angaben gem. Flyer).

Bei nicht Absage Ihrer/Eurer Teilnahme behalten wir es uns vor, zumindest, den Einkaufspreis inkl. Betreuungsausschuss-Abgaben für die vereinbarten Speisen Ihnen/Euch gegenüber geltend zu machen (siehe hierzu auch Urteil des Landesgerichtes Kiel, Az.: 8 S 160/97).

Eine Absage hat spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu erfolgen, sodass ggf. Gäste von der Warteliste „nachrutschen“ können.

Details

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